E-Rechnungen: Steuerlicher Digitalisierungszwang
Die Einführung der eRechnung stellt eine große Herausforderung dar. Unternehmer müssen, gerade für Eingangsrechnungen, bereits jetzt organisatorische Vorkehrungen treffen.
Mit dem in diesem Frühjahr vom Gesetzgeber beschlossenen Wachstumschancengesetz rollt auf alle Unternehmen eine große Digitalisierungswelle zu - ob dies nun gewollt ist oder nicht. Kern der anstehenden Neuerungen ist die Verpflichtung, zunächst im inländischen B2B-Bereich sogenannte "eRechnungen" auszustellen. Rechnungen an Privatkunden sind somit nicht betroffen. Die Erstellung von eRechnungen (oder Rechnungen in einem anderen elektronischen Format) kann jedoch auch bei allen anderen Kunden, die nicht Unternehmenskunden sind, mit deren Zustimmung durchgeführt werden.
Unter "eRechnungen" versteht der Gesetzgeber dabei Rechnungen, die in einem bestimmten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden und somit eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Alle anderen Rechnungen - egal ob auf Papier oder in einem anderen elektronischen Format an den Kunden übermittelt…
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