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Stellenabbau: Keine Einigung bei Opel

22.08.2011 10:53 Uhr
Stellenabbau: Keine Einigung bei Opel
Weiter keine Einigung im Streit um Stellenstreichungen bei Opel in Bochum
© Foto: Volker Hartmann/ddp

Das Unternehmen bietet laut einer Mitteilung 89 Mitarbeitern Arbeitsplätze in der Zentrale in Rüsselsheim an, der Bochumer Betriebsrat spricht jedoch von betriebsbedingten Kündigungen.

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Weiter keine Einigung im Streit um Stellenstreichungen bei Opel in Bochum: Das Unternehmen bietet laut einer Mitteilung 89 Mitarbeitern Arbeitsplätze in der Zentrale in Rüsselsheim an, der Bochumer Betriebsrat spricht jedoch von betriebsbedingten Kündigungen. Hintergrund des Streits ist der bereits in weiten Teilen vollzogene Abbau von 1.800 Stellen im Bochumer Werk im Zusammenhang mit dem europäischen Sanierungsprogramm des Autoherstellers. Opel zeigte sich am Freitag entschlossen, den für dieses Jahr geplanten Personalabbau auch wie geplant umzusetzen. Bis zum Jahresende soll die Beschäftigtenzahl auf rund 3.100 Mitarbeiter sinken.

Zuletzt hatten Mitte Juli 155 Mitarbeiter ein bis zum Montag dieser Woche befristetes Angebot bekommen. 102 von ihnen hatten dabei die Möglichkeit, ins Werk nach Rüsselsheim zu wechseln. Den anderen war eine Abfindung angeboten worden. Insgesamt 66 hatten das Angebot angenommen, die restlichen 89 nach Unternehmensangaben jedoch bislang nicht. Mit ihnen sollen nun in der kommenden Woche weitere Gespräche mit dem Ziel eines Wechsels geführt werden, hieß es.

"Sollte ein Wechsel nach Rüsselsheim nicht möglich sein, erhalten die Mitarbeiter eine betriebsbedingte Beendigungskündigung", sagte Betriebsrat Rainer Einenkel. Nach Einschätzung des Betriebsrats drohe dies bei der Mehrzahl der Betroffenen. Hintergrund seien meist familiäre und soziale Probleme. Das Unternehmen betonte hingegen: "Damit haben alle diese Mitarbeiter die Möglichkeit eines Arbeitsplatzes mit gesichertem Einkommen für sich und ihre Familien."

"Wir werden jeder einzelnen dieser betriebsbedingten Kündigungen widersprechen", sagte Einenkel. Die entsprechenden Arbeitsgerichts-Verfahren könnten sich bis zu anderthalb Jahre hinziehen. So sei aus Sicht des Betriebsrats etwa die Sozialauswahl bei den 89 Betroffenen willkürlich und fehlerhaft, zudem verstießen Kündigungen gegen bestehende Vereinbarungen, da zuvor weitere Verhandlungen zur Beschäftigungssicherung geführt werden müssten. (dpa)

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