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Statistisches Bundesamt: Zahl der Firmenpleiten sinkt auf Rekordtief

31.03.2021 16:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Corona-Krise; Corona-Pandemie; Wirtschaftskrise; Konjunktur; Lockdown; Insolvenz; Geschlossen
Die Zahl der Firmeninsolvenzen ist 2020 infolge der Corona-Ausnahmeregeln deutlich gesunken.
© Foto: Markus Bormann / stock.adobe.com

Obwohl viele Unternehmen durch die Krise in schwieriges Fahrwasser geraten sind, macht sich das infolge der Corona-Ausnahmeregeln bei den Insolvenzzahlen weiter nicht bemerkbar. Die Kfz-Branche ist hier keine Ausnahme.

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Die Zahl der Unternehmenspleiten ist trotz der Corona-Krise im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 1999 gesunken. Die deutschen Amtsgerichte meldeten 15.841 Firmeninsolvenzen. Das waren 15,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen schlug sich nicht in den Zahlen nieder, weil die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, in der Krise ausgesetzt wurde. Nach Angaben der Behörde war es der niedrigste Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999.

Zahl der Insolvenzen in der Kfz-Branche ebenfalls rückläufig

Auch im Kfz-Gewerbe ging die Zahl der Firmenpleiten 2020 merklich zurück. So sank die Zahl der Autohausinsolvenzen von 247 im Jahr 2019 auf nunmehr 223 (-9,7 Prozent). Noch stärker war der Rückgang bei den Autowerkstätten: Dort sank die Zahl der Insolvenzen um 34 Prozent auf insgesamt 165 (2019: 250).

Ähnlich sieht es im Motorradbereich aus. Die Zahl der Betriebe, die mit Krafträdern handeln und diese reparieren, sank 2020 lediglich um 15 (2019: 22). Im Tankstellenbereich mussten mit elf Fällen ebenfalls nur wenige Betriebe aufgeben. Allerdings gab es auch hier bereits im Vorjahr nur wenige Pleiten (15). Eine Ausnahme vom allgemeinen Rückgang gibt es aber: Händler von Kfz-Teilen und Zubehör mussten 2020 insgesamt 75 Mal den bitteren Gang in die Insolvenz antreten. 2019 waren es nur 74 gewesen.

44 Milliarden Euro an offenen Forderungen

Die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Antragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wirkte sich nach Angaben der Statistiker unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte bislang nur leicht aus. Für überschuldete Firmen war die Pflicht bis Ende Dezember ausgesetzt. Dies gilt weiter bis Ende April für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Experten hatten zunächst befürchtet, dass die Zahl der Firmenpleiten in diesem Jahr wegen der Corona-Krise steigen wird.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf knapp 44,1 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor standen mit rund 26,8 Milliarden Euro deutlich weniger im Feuer. Den Angaben zufolge beantragten mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz als 2019. Für Schlagzeilen hatte vor allem die spektakuläre Pleite des Finanzdienstleister Wirecard gesorgt.

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