Direktvertrieb der Hersteller: Spiel mit dem Feuer
Mit ihren zunehmenden Direktvertriebsaktivitäten bringen die Hersteller das selektive Vertriebssystem in Gefahr. Die damit verbundene Preissetzung überschreitet kartellrechtliche Grenzen.
von Uwe Brossette
Schaut man aktuell auf die Branche, könnte man den Eindruck gewinnen, die Hersteller hätten das Rad neu erfunden. Es vergeht keine Woche, in der nicht neue Direktvertriebs-Fantasien geäußert, geplant oder umgesetzt werden. Dabei begegnet der Direktvertrieb im Automobilhandel engen Grenzen, die nicht nur durch die Händlerverträge gesetzt werden, sondern insbesondere auch durch das Kartellrecht.
Vertragsware darf nicht an Außenstehende veräußert werden
Tatsache ist, dass nahezu alle etablierten Hersteller aktuell ihren Vertrieb in einer quantitativ-selektiven Form organisiert haben. Nur ganz wenige (z. B. Tesla oder Polestar) kommen ohne Händler oder Vertreter aus. Aus der quantitativ-selektiven Vertriebsform ergibt sich konzeptionell eine Grenzlinie, die der Hersteller nicht überschreiten darf, soll sein Vertriebssystem von den Segnungen der GVO profitieren. Er muss das System zwingend…
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