E-Commerce: Rechtliche Vorgaben für autohauseigene Online-Auftritte
Auch die Autohausbranche nutzt inzwischen standardmäßig Online-Shops und -Plattformen. Im juristischen Alltag ergibt sich ein zunehmender Beratungs- und Vertretungsbedarf. Ein Überblick.
Mit der Katalogbestellung von früher hat der E-Commerce nicht mehr das Geringste zu tun. Mit der zunehmenden Möglichkeit, gerade auch digital Waren und Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten und zu vertreiben, haben sich gleichermaßen die gesetzlichen Vorschriften entwickelt. Auch die Autohausbranche nutzt inzwischen standardmäßig die Möglichkeit, in eigenen Online-Shops und in sonstigen Online-Plattformen Neu- wie auch Gebrauchtwagen, Ersatzteile, fahrzeugspezifische Produkte wie auch Dienstleistungen zu präsentieren. Im juristischen Alltag ergibt sich ein zunehmender Beratungs- und Vertretungsbedarf. Nachstehend ein Überblick über einige praxisrelevant zu beachtende rechtliche Vorgaben.
Impressum
Nach § 5 Telemediengesetz haben Online-Shop-Betreiber als "Diensteanbieter" folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten":
- Name und…
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