Im bundesweit ersten Prozess um den Abgasskandal bei Volkswagen gibt es keine gütliche Einigung. Das Landgericht Bochum wird deshalb kommende Woche eine Entscheidung verkünden, wie es am Donnerstag mitteilte.
Ein Stammkunde eines Bochumer VW-Händlers hatte auf Rückgabe seines knapp ein Jahr alten VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. Das Gericht verneinte Anfang März in der mündlichen Verhandlung aber eine Rücknahmepflicht für Händler und Hersteller (wir berichteten). Der Mangel sei nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne.
In der Verhandlung hatte das Autohaus eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" angeboten – im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Dies lehnte der Kläger nun ab. (dpa)
D.Buschhorn
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