Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Porsche SE aus dem Jahr 2013 abgewiesen. Sie sei in einem Punkt unzulässig, weil ein Rechtsschutzinteresse fehle, begründete der Richter sein Urteil am Dienstag. Die Klage hatte sich unter anderem gegen die gescheiterte Abwahl von Wolfgang Porsche als Versammlungsleiter auf der Hauptversammlung am 30. April 2013 gewendet. Darüber hinaus hatte der Verein "Verbraucherzentrale für Kapitalanleger" gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche SE sowie gegen die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder auf der Hauptversammlung geklagt.
Der Vereinsvorstand, der Berliner Rechtsanwalt Martin Weimann, geht nicht zum ersten Mal gegen Porsche vor. Viermal war er zuvor bereits nach Hauptversammlungen vor Gericht gezogen - einmal mit Erfolg. Auch die Klage gegen die Beschlüsse der diesjährigen Hauptversammlung ist bereits zugestellt. Weimann stellt die Klagen in den Zusammenhang mit der gescheiterten Porsche-Volkswagen-Übernahme aus dem Jahr 2008/2009. Sie eigne sich dafür, die Corporate Governance in Deutschland auf den gerichtlichen Prüfstand zu stellen, sagt er.
Die Porsche SE begrüßte das Urteil. Es entspreche der Rechtsauffassung des Unternehmens, sagte ein Sprecher. Weimann kündigte an, er werde nach Zugang des Urteils "Erforderlichkeit und Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen". (dpa)