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BGH zu VW-Dieselprozessen: Paukenschlag?

18.03.2019 06:00 Uhr
© Foto: Patrick Pleul/dpa

Die Äußerung des BGH in Sachen VW-Diesel entfaltet keine rechtliche Wirkung, gibt aber eine Orientierungshilfe für gleichgelagerte Verfahren.

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Für den 27.02.2019 hatte der BGH den Verhandlungstermin im Revisionsverfahren eines VW-Kunden angesetzt, der in beiden Vorinstanzen erfolglos gegen den Händler auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges geklagt hatte. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob ein Modellwechsel die Ersatzlieferung unmöglich macht. Am 22.02.2019 teilte die Pressestelle die Aufhebung des Termins mit nach Rücknahme der Revision wegen außergerichtlich erzielter Einigung. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis auf einen vorangehenden Beschluss des Senats vom 08.01.2019 (Az. VII ZR 225/17) zu möglichen Rechtsfehlern in den vorangegangenen Urteilen. VW war es also in letzter Minute gelungen, hinter den Kulissen einen für den Kläger vermutlich gut dotierten Vergleich zu schließen und damit eine lange erwartete Entscheidung des BGH auch in diesem Fall zu verhindern. Veranlassung für einen solchen Vergleich…

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