Die Online-Fahrzeugzulassung wird bislang nur zögerlich angenommen. Seit der Einführung 2015 wurden in Deutschland knapp 77.000 Außerbetriebsetzungen über das Internet beantragt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Parlaments hervorgeht. Dazu kommen 211 Wiederzulassungen – diese sind seit Oktober 2017 möglich.
Das Projekt internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) des Bundesverkehrsministeriums läuft seit Januar 2015. Ziel ist eine finanzielle sowie zeitliche Entlastung der Bürger und der Behörden. Zum Start waren nur Außerbetriebsetzungen online möglich, später auch Wiederzulassungen. Ab Herbst 2019 sollen alle Standardzulassungsvorgänge von Privatpersonen über das Netz abgewickelt werden können. Wann auch Unternehmen teilnehmen dürfen, ist noch unklar.
Für das Verfahren ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion Voraussetzung, die bei geschätzt 25 Millionen Bundesbürgern freigeschaltet ist. Zudem wird ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit NFC-Schnittstelle benötigt. Wie verbreitet diese Technik ist, kann die Bundesregierung nicht sagen. (SP-X)