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Notfallklausel bei VW: 28-Stunden-Woche möglich

16.01.2025 08:00 Uhr
Im kurz vor Weihnachten geschlossenen Zukunftstarifvertrag sei eine Regelung enthalten, die bei Engpässen eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 28 Stunden ermöglicht.
© Foto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

Nach langem Ringen hatten sich VW und IG Metall kurz vor Weihnachten auf einen Tarifabschluss geeinigt. Neben einer Beschäftigungsgarantie enthält der auch eine Notfallklausel.

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Volkswagen hat sich bei seinem Tarifabschluss mit der IG Metall mit einer Notfallklausel gegen eine weitere Zuspitzung der Krise abgesichert. Im kurz vor Weihnachten geschlossenen Zukunftstarifvertrag sei eine Regelung enthalten, die bei Engpässen eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 28 Stunden ermögliche - bei nur teilweisem Lohnausgleich, bestätigten Konzernkreise der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der "Business Insider" berichtet.

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Voraussetzung sei, dass zuvor alle anderen Maßnahmen wie Überstundenabbau und Kurzarbeit ausgeschöpft seien, heißt es in dem Tarifvertrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen könne die Wochenarbeitszeit dann für alle Mitarbeiter pauschal um bis zu sieben Stunden abgesenkt werden, also von den regulären 35 auf bis zu 28 Stunden.

Für die ersten beiden Stunden Verkürzung soll es dabei einen vollen Lohnausgleich geben, ab der dritten Stunde wird der Lohn anteilig gekürzt. Maximal drei der sechs Stunden blieben unbezahlt. Allerdings, so hieß es in Konzernkreisen, sei die Regelung nur für den absoluten Notfall vorgesehen, dass sich die Situation dramatisch zuspitze, womit aber niemand rechne.

Vier-Tage-Woche als Vorbild 

Die Regelung erinnert an die Vier-Tage-Woche, mit der VW vor mehr als 30 Jahren schon einmal einen drohenden Arbeitsplatzabbau verhindert hatte. Auch damals steckte der Konzern in einer tiefen Krise, Zehntausende Stellen waren in Gefahr. Um das zu verhindern, vereinbarte der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz Ende 1993 mit der IG Metall eine flächendeckende Arbeitszeitverkürzung. Die Regelung blieb mehr als zwölf Jahre in Kraft.

Unternehmen und Gewerkschaft hatten sich kurz vor Weihnachten nach langem Ringen auf ein Sanierungsprogramm geeinigt, das den Abbau von 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland bis 2030 vorsieht. Im Gegenzug hat VW die zuvor gekündigte Beschäftigungssicherung wieder in Kraft gesetzt und bis 2030 verlängert. Der geplante Stellenabbau soll nun ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen. VW hat in seinen Werken in Niedersachsen, Hessen und Sachsen rund 130.000 Mitarbeiter.


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