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Neue Gewährleistung: Nicht so heiß gegessen wie gekocht

04.03.2022 06:00 Uhr
Neue Gewährleistung: Nicht so heiß gegessen wie gekocht

Es werden sich nicht alle Neuregelungen durch die größte Schuldrechtsreform seit zwei Jahrzehnten in der Praxis dramatisch auswirken.

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Bekanntlich haben die Umsetzung der europäischen Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie das Gesetz für faire Verbraucherverträge zu den Handel teils außerordentlich belastenden Neuregelungen im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geführt. Anzuwenden sind die wesentlichen Vorschriften auf Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden. Ziel war eine sogenannte prinzipielle Vollharmonisierung in Europa insbesondere im Bereich des kaufvertraglichen Gewährleistungsrechts, welche den nationalen Gesetzgebern nur wenig Spielraum ließ.

Trotz der berechtigten Verärgerung und Sorge des Handels angesichts des erneut verschärften Verbraucherschutzregimes wird in der Rechtspraxis auch von Verbraucherkunden und deren Rechtsanwälten mit Augenmaß vorgegangen werden müssen. Dies gilt z. B. bei der Anwendung der zugunsten des Verbrauchers scheinbar erleichterten…

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