Das Thema ist "heiß" und es verursacht Kopfzerbrechen: Welche Art von Pkw dürfen Werkstätten verkaufen, genauer: Ist es im Rahmen der neuen Kfz-GVO Servicevertragspartnern eines Herstellers, die nicht zugleich auch dessen Vertriebsvertragspartner sind, gestattet, Neuwagen dieses Fabrikats zu vertreiben? Vor zwei Wochen eröffneten wir an dieser Stelle eine juristische Debatte, die um diese und verwandte Fragen kreist. Wir präsentierten zwei unterschiedliche Standpunkte: Die Rechtsanwälte Dominik Wendel und Albin Ströbl, die u.a. einen deutschen Automobilhersteller in dieser Frage beraten, sagten im Kern: "Nein, das dürfen sie nicht, andernfalls verstoßen sie gegen den Werkstattvertrag." Jurist Uwe Brossette hingegen, in der Kfz-Branche als rechtlicher Beistand von Händlern und Werkstätten bekannt, vertritt die konträre Ansicht: "Ein Hersteller kann einem Händler nur den Vertrieb von Neufahrzeugen im Rahmen eines Händlervertrages verbieten, nicht jedoch im Rahmen eines Servicevertrages." Ein derartiges Verbot wäre kartellrechtswidrig, so die Quintessenz Brossettes (beide Positionen s. rechts, Box "Zum Thema"). Unübersichtliche Situation Da zu dem Thema bislang keine Rechtsprechung existiert, ist die Situation für Händler und Werkstätten unübersichtlich und unsicher. AUTOHAUS Online hat weitere Vertriebsrechtsexperten um Stellungnahmen gebeten. Rechtsanwalt Christian Burchardt, langjähriger Leiter der Rechtsabteilung eines Autoherstellers in Süddeutschland, stärkt Wendel und Ströbl den Rücken. Zunftkollege Martin Stopper, Hochschuldozent und Mitverfasser des GVO-Standardwerks "Handbuch des Automobilvertriebsrechts" argumentiert zwar anders als Brossette, kommt aber dennoch zum gleichen Ergebnis. Beide Ansichten finden Sie ausführlich rechts in der Downloadbox dargestellt. Nochmals: Bislang zeitigt die Debatte kein eindeutiges Ergebnis. Als solches kann streng genommen nur eine richterliche Entscheidung gelten. So lange kein derartiges Urteil existiert, befindet sich die juristische Diskussion im Fluss. Dennoch sollten die Beteiligten ihre Handlungsspielräume und die damit verbundenen möglichen Konsequenzen kennen, und aus diesem Grund präsentiert AUTOHAUS Online die verschiedenen Positionen. In diesem Sinne werden wir das Thema weiter verfolgen und darüber informieren. (pg)
Neuwagenverkauf in der Werkstatt: Eine verhängnisvolle Affäre?
Das juristische Fechten auf AUTOHAUS Online geht weiter / Zwei weitere Vertriebsrechtsexperten treten mit neu geschärften Argumenten zum Plädoyer an