Steuern: Neuerungen 2021
Corona-Krise, Solidaritätszuschlag, Pendlerpauschale: Nachfolgend geben die AUTOHAUS Steuerexperten einen kleinen Überblick über wichtige Neuerungen im Jahr 2021.
1. Corona-Krise - Steuerliche Maßnahmen
Folgende steuerliche Maßnahmen wurden durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den 31.12.2020 verlängert.
Stundung im vereinfachten Verfahren:
Auf Antrag werden Stundungen bis 31.03.2021 (in Ausnahmefällen bis 31.12.2021 unter Ratenzahlungen) gewährt. Voraussetzung ist, dass die Steuerpflichtigen nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind. Dies muss von den Steuerpflichtigen dargelegt werden.
Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren:
Bis zum 30.06.2021 soll von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31.03.2021 fällig gewordenen Steuern abgesehen werden. In diesen Fällen sind die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 entstandenen Säumniszuschläge grundsätzlich zu erlassen. Auch hier ist Voraussetzung, dass der Vollstreckungsschuldner nachweislich…
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