Umsatzsteuer: Auswirkungen des Brexit
Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien mit Ausnahme Nordirlands Drittlandsgebiet. Die Finanzverwaltung hat sich zu den steuerlichen Konsequenzen geäußert.
Gerade noch rechtzeitig haben sich die Europäische Union und Großbritannien Ende Dezember 2020 auf ein Handelsabkommen geeinigt. Der "Brexit Deal" trat nun am 1. Januar 2021 in Kraft. Da diese Last-Minute-Einigung aber nicht zu erwarten war, hatte die deutsche Finanzverwaltung bereits Mitte Dezember in einem Schreiben dazu Stellung genommen, was - Stand 18. Dezember 2020 - ab dem 1. Januar 2021 im Handel und Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien zu beachten ist. Hierbei wird insbesondere auf die Sonderstellung von Nordirland sowie verschiedene verkürzte Fristen hingewiesen. Der mit rund 1.500 Seiten durchaus umfangreiche "Brexit Deal" hat nun nach unserem ersten Verständnis keine Auswirkungen auf die im Folgenden dargestellten Regelungen (eine etwaige Sonderregelung für den Grenzverkehr von und nach Gibraltar dürfte für den deutschen Autohandel nachrangig sein). Wir gehen daher hier…
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