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Ausgabe 12/2010: Neuer Rahmen

21.06.2010 00:00 Uhr

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Neuer Rahmen

GVO E Die EU-Kommission hat die überarbeiteten Wettbewerbsregeln veröffentlicht. Jetzt kommt es

darauf an, was die Hersteller daraus machen.

Von Doris Plate

am 27. Mai hat die EU-Kommission die überarbeiteten Wettbewerbsregeln für den Kraftfahrzeugsektor erlassen. Für den After-Sales-Bereich gilt die neue Kfz-GVO 461/2010 bereits seit 1. Juni 2010. Im Neuwagenvertrieb werden die Regelungen der heutigen GVO 1400/2002 bis zum 31. 5. 2013 verlängert. Danach greift die Vertikal-GVO 330/2010. Die neue Kfz-GVO gilt bis 31. 5. 2023, die neue Vertikal-GVO bis zum 31. 5. 2022.

Was bedeutet das für die Händler? Das Wichtigste in Kürze: Im After-Sales-Bereich sind keine wesentlichen praktischen Änderungen zu erwarten. Auch weiterhin muss jede Werkstatt, die die Standards eines Herstellers erfüllt, zum Werkstattnetz dieses Herstellers zugelassen werden. Im Ersatzteilbereich entfällt…

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