Von Annemarie Schneider
Der Verband der deutschen Opel-Händler (VDOH) und Opel haben die Verhandlungen über die neuen Händlerverträge abgeschlossen. Insgesamt 98 Seiten inklusive Anhänge umfasst das Abkommen, das Januar 2020 in Kraft tritt. Beide Seiten zeigen sich mit dem Ergebnis zufrieden. "Nach unserer Meinung im VDOH-Vorstand haben wir damit partnerschaftlich das bestmögliche Ergebnis für die Händler erzielt", sagte VDOH-Sprecher Peter Müller am Montag in Rüsselsheim. Und Opel-Deutschland-Chef Jürgen Keller betonte: "Wir haben mit den neuen Verträgen gemeinsam einen Meilenstein für die Zusammenarbeit der kommenden Jahre gesetzt." Dabei hat er einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren im Blick und verweist auf die letzten zwei Händlerverträge, die sieben respektive zehn Jahre Bestand gehabt hätten.
Ende Dezember wird das Regelwerk individualisiert per Post an rund 370 der bisher 385 Händler geschickt. Bis Februar haben die Partner dann Zeit, darunter ihre Unterschrift zu setzen.
VDOH empfiehlt Unterschrift
Die neuen Händlerverträge haben aber auch für Diskussionsstoff gesorgt. So hat der VDOH mit dem Hersteller seit August über 100 Punkte besprochen und verhandelt. Auf der außergewöhnlichen Mitgliederversammlung in Mainz ist der Vorstand den Inhalt mit über 250 anwesenden Händler-Vertretern detailliert durchgegangen, hat Fragen beantwortet und den Partnern seine Empfehlung für die Annahme des Vertrages ausgesprochen. Eine Abstimmung dazu hat es zwar nicht gegeben, Müller sprach jedoch von vorwiegend positiver Stimmung vor Ort.
Neuwagen-Onlinevertrieb nur gemeinsam
Denn die Vorgaben sind nun klar. Demnach wird nicht gerüttelt am zweistufigen Vertriebssystem aus Vertragshändlern und Autorisierten Opel-Vermittlern (AOV). Auch ein Bestands- und Investitionsschutz der aktuellen Corporate Identity bis 31.Dezember 2023 ist vereinbart.
Gleichwohl sind elementare Kernpunkte aufgenommen oder geändert worden. Einer ist der Neuwagenverkauf über das Internet, bei dem die Händler die entscheidende Schnittstelle zum Kunden bleiben. Hierzu ist festgeschrieben, dass alle Geschäfte, die über die Plattformen des Herstellers zustande kommen, über den Handel abgewickelt werden. Zugleich soll dafür eine auskömmliche Marge erzielt werden. "Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir die Fahrzeuge auf keinen Fall im Internet so anbieten, dass eine bestimmte Marge unterschritten wird", sagte Keller. Damit sei eine Mindestmarge fixiert. Konkrete Zahlen nennt er nicht. Der Opel Deutschland-Chef weiter: "Ziel ist es schließlich werthaltig und mit möglichst hohen Margen zu verkaufen."
Margen jetzt in "Commercial Policy"
Neu ist außerdem, dass die Margen nicht mehr im Vertrag verankert, sondern in der sogenannten. "Commercial Policy" festgehalten sind. Diese wird künftig jedes Jahr im Herbst besprochen und die Vereinbarungen Ende des Jahres dem gesamten Handel vorgestellt. Aus Handelssicht ist es dabei nach Angaben von Müller wichtig gewesen, dass die Veränderungen von Jahr zu Jahr nicht zu groß sind. Dafür seien gewisse Regelungen getroffen worden. Näher gingen der VDOH-Vorstand und Keller nicht darauf ein.
Nutzfahrzeuge und E-Autos über alle Händler
Darüber hinaus ist in den neuen Verträgen geregelt, dass alle Opel-Vertragshändler und AOV künftig sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge verkaufen können. Gleiches gilt für die kommenden Elektromodelle von Opel, von denen mit dem E-Corsa und dem Grandland X als Plus-in-Hybrid die ersten in 2019 bestellbar sind.
Wie der Nutzfahrzeugvertrieb in der Praxis konkret ausgestaltet werden kann, welche Piloten Opel mit den Händlern zur Definition von Standards für die E-Offensive derzeit fahren und weitere Neuerungen wie die Implementierung des "Opel Partner Forums" als feste Dialogplattform in den Verträgen lesen Sie in AUTOHAUS 1-2/2019.