Änderungen im Onlinehandel: Neue Muster-Widerrufsbelehrung
Änderungen im Onlinehandel erfordern die Kontrolle des Internetauftritts. Das betrifft insbesondere die Widerrufsbelehrung, das Erlöschen des Widerrufsrechts und die Informationspflichten im Fernabsatz.
Zum 28. Mai 2022 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die im Online-Handel relevant sind und dort insbesondere die Widerrufsbelehrung, das Erlöschen des Widerrufsrechts und die Informationspflichten im Fernabsatz betreffen. Für diejenigen Händler, die zum Stichtag keine aktive Prüfung und Umsetzung vorgenommen haben, empfiehlt sich dringend zumindest nachträglich die Kontrolle des eigenen Internetauftritts. Dies zum einen wegen gegebenenfalls drohender wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, zum anderen, um weiterhin die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sicherzustellen und so nicht um ein Jahr verlängerte Widerrufsfristen in Kauf nehmen zu müssen.
Gesetzesgrundlage
Ausgangspunkt ist einmal mehr eine EU-Richtlinie, die sogenannte "Omnibusrichtlinie" RL (EU) 2019/2161 vom 27.11.2019 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union. Die Vielzahl…
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