Unterlassungserklärung: Neue Kündigungsmöglichkeit
![Unterlassungserklärung: Neue Kündigungsmöglichkeit Ausgabe 13/2024 Seite 056](https://cdn.autohaus.de/thumb_750x422/fm/5007/90015_2024_68_13_I_056-057_n93_Pkw-EnVKV_41830_print.jpg)
Die kürzlich in Kraft getretene Pkw-EnVKV bietet Händlern nun unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung nachträglich zu kündigen.
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