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Steuerliche beurteilung von Geschenken an Geschäftsfreunde: Neue Grenze für Geschenke

20.05.2024 08:01 Uhr
Ausgabe 10/2024 Seite 058

Die Grenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wurde durch das Wachstumschancengesetz auf 50 Euro heraufgesetzt. Dies gilt ab dem 1. Januar 2024. Ein Überblick mit Fallbeispielen

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KURZFASSUNG
1. Durch das Wachstumschancengesetz wurde zum 1. 1. 2024 die Grenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von bisher 35 Euro netto auf nunmehr 50 Euro netto angehoben.
2. Der Schenker kann für den Beschenkten die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) übernehmen.
3. Auf die strengen Aufzeichnungspflichten ist zu achten; werden diese nicht eingehalten, dann sind die Aufwendungen für Geschenke überhaupt nicht steuerlich abziehbar.

Durch das Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 verkündet wurde, wurde die Grenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, auf 50 Euro heraufgesetzt. Dies gilt ab dem 1. Januar 2024.

50 Euro Netto-Grenze anstatt bisher 35 Euro Netto-Grenze

Grundsätzlich regelt das Gesetz, dass Aufwendungen für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer nicht den Gewinn mindern dürfen. Dieses Abzugsverbot soll…

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