Die Loco-Soft Vertriebs GmbH aus Lindlar hat angekündigt, ihren Kunden eine kostenfreie Erweiterung für die gesetzlich vorgeschriebene eRechnungspflicht bereitzustellen, die ab 2025 in Deutschland gilt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen elektronische Rechnungen senden und empfangen. Die Funktionserweiterung von Loco-Soft ermöglicht die gesetzeskonforme elektronische Verarbeitung und Übermittlung von Rechnungen, ohne zusätzliche Kosten für die Nutzer. So will Loco-Soft seine Anwender dabei unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben zum digitalen Rechnungsaustausch einfach und zuverlässig zu erfüllen.
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Verpflichtende Software-Anpassung
Loco-Soft unterstreicht, dass die Umsetzung der eRechnung eine generelle Pflicht für alle Unternehmen darstellt. Das Softwarehaus sieht es als seine Verantwortung, diese grundlegenden Änderungen ohne zusätzliche Kosten für die Anwender bereitzustellen. Geschäftsführer Ralf Koke erklärt: "Unsere Kunden sollen für gesetzlich notwendige Funktionen nicht zusätzlich belastet werden." Mit dieser Philosophie setzt Loco-Soft auf eine kontinuierliche Anpassung der Software an gesetzliche Vorgaben im Sinne der Kundenbindung und langfristigen Unterstützung.
Die Bereitstellung der eRechnungserweiterung für alle Kunden ohne Zusatzkosten beruht auf der gesetzlichen Erhaltungspflicht im Dauermiet- und Wartungsverhältnis, die Unternehmen verpflichtet, Software an aktuelle Standards anzupassen. Loco-Soft verweist auf die langfristige Philosophie des Gründers Wolfgang Börsch, der auf die Wettbewerbsfähigkeit des DMS durch kostenlose Updates setzt. Für die Zukunft ist bereits die Integration der automatisierten Verarbeitung empfangener Rechnungen geplant, was die Effizienz für die Nutzer weiter erhöhen soll.