KURZFASSUNG
1. Das plötzliche Ende des Umweltbonus für E-Fahrzeuge kann sowohl bei noch nicht bedienten Kauf-verträgen als auch bei Leasingverträgen zur Notwendigkeit von Vertragsanpassungen bis hin zur Vertragsaufhebung führen.
2. Dies, weil der Umweltbonus als einheitliche Förderung mit lediglich unterschiedlichen Finanzierungsanteilen von Staat und Hersteller konzipiert war. Auch wenn im Kaufvertrag nur der Finanzierungsanteil des Herstellers auszuweisen war, berührt der Wegfall des staatlichen Finanzierungsanteils eine dem Vertrag zugrunde gelegte Förderung insgesamt.
3. In der Praxis zeichnen sich Lösungen zu den potenziellen Streitpunkten ab, indem zahlreiche Hersteller sich bereit erklärt haben, den Umweltbonus insgesamt zu übernehmen.
Das schnelle Aus der staatlichen Förderprämie für Elektroautos wirft in der Praxis Fragen nach den Konsequenzen für die mit Kunden bereits…
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