Mehr Rechte für Autohäuser: Klagebefugnis der Händlerverbände
Mit dem Erfolg der Klage des österreichischen Peugeot Händlerverbandes kommt Bewegung in die Bemühung um mehr Händlerrechte. Auch viele deutsche Fabrikatsverbände haben das Recht, für ihre Mitglieder allgemeine Fragen gerichtlich zu klären.
Oft fühlen sich die deutschen Autohändler hilflos gegenüber ihren Herstellern und Importeuren. Wie aber anlässlich des Erfolges der Klage des österreichischen Peugeot-Händlerverbandes deutlich wurde, haben auch die meisten deutschen Händlerverbände die Berechtigung streitige Fragen notfalls durch Gerichte oder Kartellbehörden klären zu lassen. "Gerichte haben diese Klagebefugnis auch schon bestätigt", sagt Uwe Brossette von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke auf Nachfrage von AUTOHAUS.
Nach einer Liste des Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), die AUTOHAUS vorliegt, haben lediglich der Ford Partnerverband, der Verband der Toyota- und Lexus Händler Deutschlands und der Subaru Händlerbeirat derzeit die Klagebefugnis nicht in ihrer Satzung. Die übrigen 17 Organisationen aus dieser Liste - vom Alfa Romeo & Jeep Händlerverband bis zum Volkswagen-/Audi Partnerverband - haben das.
Klausel in der Satzung
Viele Verbände haben die Klagebefugnis...
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