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Kfz-Gewerbe zum EU-Datengesetz: Data Act "in dieser Form nicht spezifisch genug"

10.11.2023 16:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Kurt-Christian Scheel
ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christin Scheel
© Foto: ProMotor

Am Donnerstag hat das Europäische Parlament dem Data Act zugestimmt. Das Kfz-Gewerbe begrüßt grundsätzlich die Entscheidung, drängt aber auf eine sektorspezifische Regelung für die Automobilwirtschaft.

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Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Regeln zur Nutzung von Daten bei vernetzten Geräten gegeben. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Brüssel für ein neues Datengesetz. Damit wird klar geregelt, dass der Dateninhaber die Entscheidungshoheit darüber hat, für wen die Daten seiner vernetzten Geräte zugänglich sind.

"Der Data Act bringt große Chancen für unsere Unternehmen und ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem internationalen Markt", begrüßte ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel die Entscheidung. "Allerdings ist der Data Act nicht spezifisch genug, weil er keine einheitlichen Pflichten zur Freigabe von definierten Daten aus dem Auto und den sicheren Zugriff auf die Dateninfrastruktur im Auto regelt. Gleiche Wettbewerbsbedingungen im Interesse des Verbrauchers können auf dieser Basis nicht entstehen."

Auf Basis des Data Acts soll ein neues datenbasiertes Ökosystem geschaffen werden, das einen einfachen Zugang zu hochwertigen Daten ermöglicht und datenbasierte Dienstleistungen vereinfachen soll. Scheel: "Wir brauchen ergänzend dringend eine für den automobilen Sektor spezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Automobilwirtschaft zu gewährleisten. Dazu gehören auch die rund 40.000 Autohäuser, Kfz-Betriebe und Werkstätten mit ihren 475.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern."

Jetzt sei die EU-Kommission am Zug, diese sektorale Regelung sehr schnell zu veröffentlichen, betonte der ZDK-Vertreter weiter. Der Verband werde dieses Thema über die Brüsseler und Berliner Kanäle weiterhin intensiv positionieren, "um eine gute Lösung für die Zukunftssicherung unserer Betriebe zu erreichen".

Bislang ist häufig unklar, wer was mit den Daten tun darf, die bei der Nutzung von vernetzten Autos oder Kühlschränken mit Internetzugang entstehen. In manchen Fällen sehen die Verträge vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen. Der Data Act soll Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch Unternehmen nun mehr Kontrolle über die Daten geben. So sollen auch Datenlecks verhindert und der Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtert werden. Die Hoffnung ist außerdem, dass zum Beispiel Reparaturen von vernetzten Geräten günstiger werden. Zudem soll Behörden in Ausnahmefällen wie bei Hochwasserkatastrophen oder Waldbränden der Zugriff auf Daten gestattet werden, die in Besitz der Privatwirtschaft sind. 

Das Vorhaben muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden, das gilt aber als Formsache.


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