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Kfz-Gewerbe: Schiedsstellen müssen seltener schlichten

14.05.2013 14:10 Uhr
Kfz-Gewerbe: Schiedsstellen müssen seltener schlichten
Die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen wurden 2012 weniger häufig angerufen.
© Foto: ZDK

Laut dem Deutschen Kfz-Gewerbe gingen im vergangenen Jahr insgesamt 9.944 Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern ein. Das waren 2.109 Anträge oder 17,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

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Die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen wurden 2012 weniger häufig angerufen. Laut dem Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK) gingen im vergangenen Jahr insgesamt 9.944 Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern ein. Das waren 2.109 Anträge oder 17,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor (12.053). 88 Prozent (8.783) wurden bereits im Vorverfahren geregelt.

"Es ist erfreulich, dass es offenbar immer weniger Anlass für die Kunden der Kfz-Innungsbetriebe gibt, unsere Schiedsstellen anzurufen", sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. Im Verhältnis zu den 74,3 Millionen Wartungs- und Reparaturaufträgen, die im vergangenen Jahr im Kfz-Gewerbe abgearbeitet wurden, sei die Reklamationsquote mit 0,01 Prozent verschwindend gering. Lediglich 1.161 Verfahren (11,7 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission, 85 weniger als im Vorjahr. Davon wurden 492 Verfahren (42,4 Prozent) durch einen Vergleich beendet.

In 200 Fällen (17,2 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 273 Fällen (23,5 Prozent) ging das Verfahren zugunsten der Werkstatt beziehungsweise des Gebrauchtwagenhändlers aus. Die restlichen Verfahren waren zum Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen. Die Kfz-Schiedsstellen leisten einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Ihnen gehören je ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender sowie je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes, des ADAC, ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) und gegebenenfalls der Sachverständige einer anerkannten Prüfinstitution an.

Hauptgründe: Rechnungshöhe und technische Mängel

Im Bereich Reparatur und Wartung gingen im Jahr 2012 insgesamt 8.138 Anträge ein, rund 82 Prozent aller Anträge. Bei den Beweggründen steht nach Angaben des ZDK die Rechnungshöhe mit 3.794 Fällen deutlich vor dem Punkt "unsachgemäße Arbeit", der in 3.435 Fällen bemängelt wurde. Um nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten ging es in 2.880 Fällen. Gebrauchtwagen waren 1.806 Mal Grund des Streites. Die Verbraucher rügten in 1.382 Fällen "technische Mängel". Bei 243 Anträgen führten die Kunden "Unfallschaden" und in 41 Fällen eine "fehlerhafte Gesamtfahrleistung" an. (se)

Details gibt es zum Download unter diesem Artikel!

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