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Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg: Teilerfolge beim Mobilitätsgesetz

10.01.2025 09:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Michael Ziegler ist gegen "zusätzliche finanzielle Belastungen für Bürger und Wirtschaft".
© Foto: Emil Frey Deutschland

Trotz positiver Signale beim geplanten Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg mahnt das Kfz-Gewerbe weiterhin grundlegende Korrekturen an.

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Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg wertet die jüngsten Entwicklungen beim geplanten Landesmobilitätsgesetz positiv. An seiner grundsätzlichen Kritik hält die Organisation aber fest. "Der Verzicht auf eine Arbeitgeberabgabe und eine City-Maut wären wichtige Schritte in die richtige Richtung", kommentierte Verbandspräsident Michael Ziegler am Freitag die aktuellen Pläne der grün-schwarzen Landesregierung. "Dies zeigt, dass die massiven Bedenken der Wirtschaft ein Stück weit Gehör gefunden haben." 

Dennoch hält der Verband das Gesetzesvorhaben in seiner Grundausrichtung weiterhin für verfehlt. "Die geplante Nahverkehrsabgabe ist der falsche Weg. In Zeiten des Deutschlandtickets brauchen wir keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Bürger und Wirtschaft, sondern bessere ÖPNV-Angebote", betonte Ziegler in Stuttgart. Der Gesetzentwurf betreibe unnötige Symbolpolitik gegen das Auto. 

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Besonders problematisch für die Branche, ist die ungeklärte Situation bei roten Kennzeichen für Prüf- und Überführungsfahrten – falls eine Halterabgabe kommt. "Hier ist zum einen völlig unklar, ob eine Abgabe erhoben würde und wie diese im Zweifel zu erfassen und abzuwickeln wäre. Da rote Kennzeichen in Kfz-Betrieben häufig – teils mehrmals täglich – verwendet werden, droht ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand für unsere Betriebe, dem keinerlei Nutzen gegenübersteht", erläuterte Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. Man fordere das Verkehrsministerium daher auf, bereits in der Gesetzesbegründung klarzustellen, dass rote Kennzeichen wie Vorführwagen oder Tageszulassungen von der Abgabe ausgenommen würden. "Ein Autohaus kann nicht verpflichtet werden, für notwendige Prüf- und Überführungsfahrten eine ÖPNV-Abgabe zu entrichten", so Beuß. 

Da die konkrete Ausgestaltung der Abgabe in die kommunale Verantwortung fallen soll, appelliert der Verband bereits jetzt an Städte und Landkreise, die möglichen Folgen für die lokale Wirtschaft sorgfältig abzuwägen. Eine Umsetzung der Abgabe würde nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, sondern auch zu wirtschaftlichen Belastungen führen, die gerade in der aktuellen Situation kontraproduktiv wären, hieß es.

ÖPNV soll durch Bürger-Abgaben verbessert werden 

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hatte das LMG im Juli 2024 auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll unter anderem die Grundlage für die Einführung eines sogenannten "Mobilitätspasses" schaffen. Der Plan: Der Pass soll den Klimaschutz stärken und den ÖPNV vor Ort fördern, finanziert durch Bürger-Abgaben. Ob die Kommunen den Mobilitätspass einführen wollen, entscheiden sie selbst. Voraussetzung ist, dass bereits ein ausreichendes ÖPNV-Angebot vorhanden ist.


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