Angesichts der Aufhebung der coronabedingten nächtlichen Ausgangssperre im Südwesten erneuert das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg seine Forderung nach einem Ende des Lockdowns im Automobilhandel. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim habe deutlich gemacht, "dass angesichts einer erheblich verbesserten Infektionslage die bisherigen Maßnahmen der Coronaverordnung einer Überprüfung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bedürfen", sagte Landesverbandspräsident Michael Ziegler in Stuttgart.
Nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, noch diese Woche außer Vollzug gesetzt worden. Zum letzten Mal gilt sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Das Land kündigte an, dann nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen zu wollen.
Mit Blick auf das Kfz-Gewerbe erklärte Ziegler: "Wir haben funktionierende Hygienekonzepte mit Abständen, Masken, Trennvorrichtungen, kontaktarmen oder kontaktlosen Beratungen und Fahrzeugübergaben, große Flächen. Eine komplette Schließung des Automobilhandels in Präsenz ist aus unserer Sicht daher nicht mehr verhältnismäßig und den Betrieben nicht mehr vermittelbar."
In einem durchschnittlichen Autohaus würden auf mehreren hundert bis mehreren tausende Quadratmetern Verkaufsfläche täglich nur ein bis zwei Fahrzeuge verkauft, so der Branchenvertreter weiter. Dies bedeute oftmals nur eine Handvoll Kunden am Tag pro Betrieb, und im Gebrauchtwagenhandel befänden sich die meisten Ausstellungsflächen sogar im Freien.
Ziegler betonte: "Wir benötigen dringend ein Konzept, unter welchen Bedingungen der Automobilhandel wieder öffnen kann." Den Betrieben würden aktuell häufig rund die Hälfte ihrer Auftragseingänge fehlen. Jetzt bestellte Fahrzeuge würden in den nächsten Monaten ausgeliefert, teils erst im zweiten Halbjahr, "so dass der Automobilhandel mit jedem weiteren Tag Lockdown immer stärker unter Druck gerät". Dazu komme, dass ab Juli keine staatlichen Unterstützungsleistungen mehr vorgesehen seien. (rp/dpa)
Dieter M. Hölzel