Neuwageneigenschaft von Ausstellungsfahrzeugen: Keine Generalisierung
Das Urteil des Amtsgerichts München fand große Beachtung. Es ist aber weder überraschend, noch stellt es neue Grundsätze auf.
Mit erheblicher medialer Aufmerksamkeit ist jüngst ein Urteil des Amtsgerichts München vom 17.12.2021 (Az. 271 C 8389/21) zur Neuwageneigenschaft von Ausstellungsfahrzeugen aufgenommen worden. Die Online-Presse wartet vielfach mit der pauschalen Überschrift auf: "Ein Ausstellungsfahrzeug ist kein Neuwagen, auch wenn es nie gefahren wurde". Entgegen solchen Darstellungen lautet die Überschrift der Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 25.02.2022 zum vorbezeichneten Urteil allerdings: "Minderung bei Bezeichnung eines Ausstellungsfahrzeugs als Neuwagen".
Mit vorliegendem Beitrag sollen die Tatsachen- und Rechtsgrundlagen des Urteils des Amtsgerichts München näher beleuchtet werden. Das Urteil des Amtsgerichts München liegt im Volltext zwar noch nicht vor, jedoch ist aus der umfangreichen Pressemitteilung des Gerichts zu entnehmen, dass das Urteil weder überraschend ist, noch neue…
Mehr Infos finden Sie hier!