Neues Kaufrecht in der Praxis - Teil II: Nacherfüllung und B2B-Geschäfte
Das seit 1.1.2022 geltende neue Kaufrecht erfordert ein Umdenken auch für den Bereich der Kundenreklamationen. Beim Fahrzeugverkauf an Gewerbetreibende gilt es, vereinbarte Beschaffenheiten vorrangig zu vereinbaren.
In AUTOHAUS 4 wurden erste Erfahrungen mit dem neuen Kaufrecht im Bereich des Fahrzeugverkaufes an Verbraucher dargestellt und Empfehlungen für die praktische Handhabung gegeben. Dieser Beitrag beleuchtet ergänzend die praktischen Auswirkungen der verbraucherfreundlichen Änderungen im Bereich der Sachmängelhaftung auf den Umgang mit Kundenreklamationen. Darüber hinaus geht es um die Auswirkungen des neuen Sachmängelhaftungsbegriffes auf den Fahrzeugverkauf an Gewerbetreibende.
Nacherfüllung: Erhöhte Anforderungen
Nicht nur der Verkauf, sondern auch die Anlaufstellen für Kundenreklamationen mussten mit den im Verbrauchsgüterkauf geänderten Vorschriften umdenken. Dies insbesondere wegen der mit § 475 Abs. 5 BGB nunmehr im nationalen Recht kodifizierten Pflicht des Unternehmers, die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher…
Mehr Infos finden Sie hier!