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KBA sperrt Onlinezugänge: Sicherheitslücken bei vielen Kfz-Zulassungsstellen

15.12.2023 16:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hinweisschild einer Kfz-Zulassungstelle in Berlin
© Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Arne Immanuel Baensch

Nach Informationen der PremiumZulasser nimmt das KBA zum Jahresende hunderte Behörden vom Netz, weil deren Systeme nicht die Sicherheitsstandards erfüllen: Das bedeutet für viele Autohäuser: zurück zum Papier.

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Nach den Problemen bei der Einführung der digitalen Kraftfahrzeuganmeldung und zuletzt mehreren Cyber-Attacken auf Zulassungsbehörden droht der Branche neuer Ärger. Nach Informationen der Kölner PremiumZulasser eG wird das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum Jahreswechsel voraussichtlich 284 von 415 bundesweiten Zulassungsstellen den Onlinezugang sperren. Der Grund: Die Systeme der Behörden erfüllen nicht die Sicherheitsmindeststandards. 

"In der Praxis bedeutet dies, dass fast 70 Prozent aller Behörden Neuzulassungen, Besitzumschreibungen, Außerbetriebsetzungen und andere Aufträge wie früher nur in Papierform entgegennehmen und bearbeiten können", erklärte Florian Cichon, Vorsitzender der PremiumZulasser. Damit werde auch der oftmals lästige Gang zum Amt wieder vonnöten, den die Digitalisierung des Zulassungswesens eigentlich hätte überflüssig machen sollen.

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Gesperrt wird den Angaben zufolge nicht nur der Zugang zur neu eingerichteten Großkundenschnittstelle für gewerbliche Nutzer wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, sondern auch der Zugriff auf die örtlichen Portale der Behörden, über die Privatkunden Neuzulassungen vornehmen können. "Im Offlinebetrieb wird die Auftragsbearbeitung deutlich länger dauern als online. Autohäuser, Zulassungsdienstleister und andere Marktteilnehmer werden darüber nicht begeistert sein", so Cichon.

Die Mindestsicherheitsanforderungen hatte das KBA im Zuge der Einführung von i-Kfz definiert. Wann die vom Netz genommenen Zulassungsbehörden die Sicherheitsauflagen erfüllen und wieder online arbeiten können, lässt sich laut Cichon noch nicht absehen.


Statement - das sagt das Kraftfahrt-Bundesamt:

Seit dem 1. September 2023 können nahezu alle Kfz-Zulassungsvorgänge online vorgenommen werden. Das BMDV hatte dafür zuvor die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, das KBA hatte seinerseits allen Zulassungsbehörden zum genannten Stichtag die technischen Voraussetzungen zur i-Kfz Nutzung Stufe 4 (Großkundenschnittstelle und dezentrale Portale) bereitgestellt.

Um die Möglichkeiten nutzen zu können, muss jede Zulassungsbehörde aktiv nachweisen, dass sie die Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) an die internetbasierte Fahrzeugzulassung einhält. Diese Erfordernis ist den Ländern bzw. Zulassungsbehörden langfristig bekannt. Die Einhaltung der (MSA) ist für die IT-Sicherheit des gesamten i-Kfz-Systems einschließlich der zentralen Systeme des KBA eine unabdingbare Voraussetzung. Behörden, die diese nicht erfüllen, können die Online-Zulassung mit i-Kfz Stufe 4 nicht nutzen.

Das KBA hat den Landesbehörden vor diesem Hintergrund daher im Oktober 2023 zwei Übergangsregelungen genannt:

1. Bis zum 31. Dezember 2023 haben Kommunalbehörden die Möglichkeit, die Stufe 4 i-Kfz ohne Nachweis der MSA-i-Kfz zu nutzen, sofern diese bisher bereits die Stufe 3 nutzen. Wenn sie rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist die geforderten Nachweise so vorlegen, dass das KBA die Einhaltung der MSA bestätigen kann, ist ein dauerhafter Betrieb der i-Kfz-Stufe 4 ab dem 1. Januar 2024 insoweit gewährleistet.

2. Bis zum 31. März 2024 akzeptiert das KBA, dass Kommunalbehörden die Stufe 4 i-Kfz ohne Nachweis der MSA-i-Kfz nutzen, sofern diese dem KBA rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2023 einen Zwischennachweis erbringen, dass Sie ab dem 1. April 2024 die MSA erfüllen werden, indem ihre Behörde oder ihr Betreiber deren Einhaltung nachgewiesen hat.

Zur Einordnung: Die MSA basieren auf dem ISO-Standard 27001. Der Nachweis erfolgt unter anderem über zertifizierte Audits und den Nachweis erfolgreicher Penetrationstest.




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