Im Streit um die Maßnahmen gegen Grauimporte hat sich der Bundesverband freier Kfz-Händler (BfI) mit Hyundai Motor Europe (HME) geeinigt. Wie der Verband mitteilte, können BfI-Mitglieder, die mit markenrechtswidrigen Fahrzeugen gehandelt haben und noch nicht zur Unterlassung aufgefordert wurden, von Schadenersatzansprüchen seitens des Importeurs verschont bleiben.
Voraussetzung sei die Abgabe einer vom BfI entworfenen Unterlassungserklärung, "in Zukunft keine Hyundai-Fahrzeuge aus Nicht-EWR-Staaten ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers zu handeln", hieß es. Der Verband werde die Unterlassungserklärungen an HME weiterleiten. Kosten und Schadenersatzsatzansprüche entstehen dem BfI-Mitglied durch die Abgabe der Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht.
Hyundai geht seit vergangenem im Herbst verstärkt "gegen jede rechtswidrige Handlung vor, die dem eigenen selektiven Vertriebsnetz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz Schaden zufügt" (wir berichteten). Hierzu gehören auch Markenrechtsverstöße, die von Unternehmen begangen werden, indem sie Fahrzeuge entgegen ihrer Bestimmung und gegen den Willen des Herstellers aus Nicht-EWR-Ländern in den EWR einführen. Betroffen waren vor allem Reimporteure, jedoch auch einige Vertragshändler in Deutschland. Um wie viele Unternehmen es sich insgesamt handelt, gab Hyundai nicht bekannt.
"Der BfI stimmt mit Hyundai überein, dass rechtswidrige Markenverletzungen nicht geduldet werden können", teilte der Verband jetzt mit. Hintergrund der aktuellen Vereinbarung sei, dass nach Meinung des BfI ein anderer Verband freie Händler unsachgemäß beraten und dies zu erheblichen Schäden bei den Händlern geführte habe.
Garantie nur noch für Autos von Markenhändlern
Zu den Maßnahmen des Importeurs gehören auch Einschränkungen bei der Werksgarantie. Wie der Importeur bereits Ende Februar seinen Partnern mitteilte, gilt seit dem 1. März 2017 die im EWR und in der Schweiz angebotene Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung nur noch für solche Fahrzeuge, die ursprünglich von einem autorisierten Vertragshändlern an einen Endkunden verkauft wurden. Ausdrücklich nicht mehr gewährt werde die Garantie bei "Neufahrzeugen, die ein freier, nicht-autorisierter Händler an einen Endkunden verkauft, selbst wenn er dieses zuvor über einen autorisierten Vertragshändler bezogen hat", heißt es in dem Rundschreiben, das AUTOHAUS vorliegt.
Hyundai will damit "im Einklang mit europäischem Recht" die Partner im selektiven Vertriebssystem schützen, die substanzielle Investitionen getätigt haben, "um den hohen Qualitätserwartungen unserer Kunden gerecht zu werden". "Die Herstellergarantie hat aufgrund ihres herausragenden Umfanges ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht und ist damit ein wesentliches Element für die Kaufentscheidung unserer Kunden", betonte der Autobauer. (se)
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