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Hyundai-Grauimporte: Freie Händler müssen Unterlassungserklärung abgeben

09.03.2017 09:00 Uhr
Hyundai-Grauimporte: Freie Händler müssen Unterlassungserklärung abgeben
Im Streit um die Maßnahmen gegen Grauimporte hat sich der Bundesverband freier Kfz-Händler (BfI) mit Hyundai Motor Europe (HME) geeinigt.
© Foto: Hyundai

Hyundai Motor Europe will auf Schadenersatzansprüche verzichten, wenn die BfI-Mitgliedsbetriebe, die mit markenrechtswidrigen Fahrzeugen gehandelt haben, eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

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Im Streit um die Maßnahmen gegen Grauimporte hat sich der Bundesverband freier Kfz-Händler (BfI) mit Hyundai Motor Europe (HME) geeinigt. Wie der Verband mitteilte, können BfI-Mitglieder, die mit markenrechtswidrigen Fahrzeugen gehandelt haben und noch nicht zur Unterlassung aufgefordert wurden, von Schadenersatzansprüchen seitens des Importeurs verschont bleiben.

Voraussetzung sei die Abgabe einer vom BfI entworfenen Unterlassungserklärung, "in Zukunft keine Hyundai-Fahrzeuge aus Nicht-EWR-Staaten ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers zu handeln", hieß es. Der Verband werde die Unterlassungserklärungen an HME weiterleiten. Kosten und Schadenersatzsatzansprüche entstehen dem BfI-Mitglied durch die Abgabe der Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht.

Hyundai geht seit vergangenem im Herbst verstärkt "gegen jede rechtswidrige Handlung vor, die dem eigenen selektiven Vertriebsnetz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz Schaden zufügt" (wir berichteten). Hierzu gehören auch Markenrechtsverstöße, die von Unternehmen begangen werden, indem sie Fahrzeuge entgegen ihrer Bestimmung und gegen den Willen des Herstellers aus Nicht-EWR-Ländern in den EWR einführen. Betroffen waren vor allem Reimporteure, jedoch auch einige Vertragshändler in Deutschland. Um wie viele Unternehmen es sich insgesamt handelt, gab Hyundai nicht bekannt.

"Der BfI stimmt mit Hyundai überein, dass rechtswidrige Markenverletzungen nicht geduldet werden können", teilte der Verband jetzt mit. Hintergrund der aktuellen Vereinbarung sei, dass nach Meinung des BfI ein anderer Verband freie Händler unsachgemäß beraten und dies zu erheblichen Schäden bei den Händlern geführte habe.

Garantie nur noch für Autos von Markenhändlern

Zu den Maßnahmen des Importeurs gehören auch Einschränkungen bei der Werksgarantie. Wie der Importeur bereits Ende Februar seinen Partnern mitteilte, gilt seit dem 1. März 2017 die im EWR und in der Schweiz angebotene Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung nur noch für solche Fahrzeuge, die ursprünglich von einem autorisierten Vertragshändlern an einen Endkunden verkauft wurden. Ausdrücklich nicht mehr gewährt werde die Garantie bei "Neufahrzeugen, die ein freier, nicht-autorisierter Händler an einen Endkunden verkauft, selbst wenn er dieses zuvor über einen autorisierten Vertragshändler bezogen hat", heißt es in dem Rundschreiben, das AUTOHAUS vorliegt.

Hyundai will damit "im Einklang mit europäischem Recht" die Partner im selektiven Vertriebssystem schützen, die substanzielle Investitionen getätigt haben, "um den hohen Qualitätserwartungen unserer Kunden gerecht zu werden". "Die Herstellergarantie hat aufgrund ihres herausragenden Umfanges ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht und ist damit ein wesentliches Element für die Kaufentscheidung unserer Kunden", betonte der Autobauer. (se)

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KOMMENTARE


Christian Saß

09.03.2017 - 13:03 Uhr

Recht so!!!!


Kenner

09.03.2017 - 14:51 Uhr

"Neufahrzeugen, die ein freier, nicht-autorisierter Händler an einen Endkunden verkauft, selbst wenn er dieses zuvor über einen autorisierten Vertragshändler bezogen hat" Tageszulassung im Ausland auf irgend eine Firma = Problem gelöst;)


Patrick

10.03.2017 - 10:27 Uhr

Eine Firma ist aber kein Endkunde.


Hastenteufel Martin

10.03.2017 - 20:14 Uhr

Wohl auch offizielle Servicepartner von Hyundai scheint Hyundai die Garantie zu entziehen ?! Sie solls nur bei Vertragshaendlern geben. Was daran gut sein soll ? Sind keine Hinterhof Haendler sondern ihr Name steht auf der offiziellen Homepage.


Rudi

13.03.2017 - 12:19 Uhr

@Kenner: Problem nicht gelöst, weil diese "irgendeine Firma" eine gewisse Haltedauer einhalten muss, damit Prämien und Boni an den Händler ausgezahlt werden. Ohne diese Zahlungen wäre das Geschäftsmodell nicht wettbewerbsfähig. @Hastenteufel Martin: Die Garantie wird keinem Servicepartner entzogen, sondern den jeweiligen Fahrzeugen nicht gewährt. Ein Fahrzeug, das auf offiziellem Weg zum deutschen Endkunden kam und die volle Werksgarantie hat, kann natürlich zu Garantiearbeiten auch zum Servicepartner gebracht werden. Es geht ausschließlich darum, die EU-Importe einzudämmen bzw. diesen Fahrzeugen nicht die 5-Jahres-Garantie zu gewähren. Und ein Servicepartner ist eben kein Vertragshändler.


Matthias

14.03.2017 - 15:31 Uhr

2012 haben wir uns einen Hyundai ix35i mit Vollausstattung und 5 Jahren Garantie gekauft. Preis des Fahrzeugs beim offiziellen Haendler: 36,000.-. Beim Reimporteur, der das Fahrzeug aus Holland holte: 28,000.-. Da es sich um einen Zweitwagen handelt, haetten wir fuer 36,000.- niemals gekauft. Nun, nach 5 Jahren und 130,000 km mit absolut Null Maengeln und ausschliesslich Wartungskosten und allen Inspektionen, die beim offiziellen Hyundai Haendler gemacht wurden, wollten wir, weil superzufrieden, einen Kauf des neuen Hyundai Tucson in Erwaegung ziehen. Erste Internetrecherche bei Hyundai: Listenpreis des identisch ausgestatteten Fahrzeugs wie 2012: 42,000.-, bei verschiedenen Reimporteuren rund 36,000.-. Das sind 6,000.- bis 8,000.- Preisaufschlag in 5 Jahren.Ich kann mich nicht erinnern, dass mein Nettogehalt in dieser Zeit um den entsprechenden Betrag angestiegen ist. So werden wir uns, trotz grosser Zufriedenheit mit dem Fahrzeug wohl bei einer anderen Marke umsehen muessen, die noch ein paar Kunden braucht. Fazit: Der grosse Erfolg von Hyundai und Kia in den vergangenen Jahren ist wohl auch zum guten Teil den Preisen der Reimporte zu verdanken. Wenn Hyundai die Bedingungen der Reimporte verschlechtert, werden sie wohl auch erhebliche Einbussen bei den Zulassungen hinnehmen muessen, weil der Verbraucher die offiziellen Preise nicht zahlen kann oder will.


Michael

17.03.2017 - 16:20 Uhr

Von welchen Preis gehst Du den aus? Listenpreis vergleichen mit EU ... das hinkt.


Kartellini

23.03.2017 - 15:14 Uhr

Mal gespannt wann bei unseren EU und Kartellbehörden der Wecker klingelt. Wäre eine feine Sache die Hyundaigenies mal beim Geldzählen zu stören.


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