Das neue Geldwäschegesetz: Hohe Anforderungen an Bargeschäfte
Sieht man sich die Pflichten an, die auf Kfz-Händler zukommen, kann der Rat nur sein, möglichst auf Bargeldgeschäfte zu verzichten.
In der letzten AUTOHAUS-Ausgabe haben wir Sie über das Transparenzregister informiert, in dieser wollen wir noch mal intensiver auf die Geldwäscheprävention und die neuen Regeln auf Grund des neuen Geldwäschegesetzes (GWG) eingehen. Insbesondere soll das Thema Bargeldgeschäfte vertieft werden.
Neuer Schwellenwert von 10.000 Euro
Das neue Geldwäschegesetz stellt klar, dass Güterhändler, also auch Sie als Kfz-Händler, bei Bargeschäften ab 10.000 Euro über ein wirksames Risikomanagement verfügen müssen. Dabei umfasst das Risikomanagement eine Risikoanalyse sowie interne Sicherungsmaßnahmen.
Risikoanalyse
Nach dem GWG müssen Sie die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ermitteln und bewerten. Diese Risikoanalyse ist zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Nach der Anlage zum Geldwäschegesetz besteht bereits ein potenziell höheres…
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