Sachmängel: Haftung für vereinbarte Beschaffenheit
Der BGH festigt den Grundsatz, dass der Ausschluss der Sachmängelhaftung sich nicht auf ausdrücklich oder stillschweigend getroffene Vereinbarungen zur Beschaffenheit erstrecken kann.
Beim Verkauf von Fahrzeugen ist die nähere Beschreibung tägliche Praxis. In der Werbung, mit dem Verkaufsangebot im Internet oder im Kaufvertrag sind detaillierte Angaben zu Leistungsmerkmalen, Fahrzeugausstattung und sonstigen Eigenschaften üblich und erforderlich…
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