Große Bedenken
kündigungsrecht E Zum Kündigungsrecht des Herstellers im Falle einer Händlerinsolvenz: eine Erwiderung auf Uwe Brossettes Artikel „Kündigungsschranken“ in AUTOHAUS 6/2009. Von Dr. Albin Ströbl*
Im Beitrag „Kündigungsschranken“ (AUTOHAUS 6/2009, S. 26) meint Uwe Brossette, Klauseln in Händler- und Werkstattverträgen, die dem Hersteller erlauben, im Falle der Insolvenzbeantragung den Vertrag außerordentlich zu kündigen, würden auf „große Bedenken“ stoßen. Zu Recht zitiert er jedoch die entgegenstehende Auffassung des OLG München (7 U 1518/04). In diesem Zusammenhang hat auch schon der BGH festgestellt, dass dem Hersteller ein Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle der Händlerinsolvenz zusteht (Az. VIII ZR 95/94). Dem Hersteller ist die Fortsetzung der vertraglichen Beziehungen angesichts der mit der Insolvenz verbundenen Risiken (z. B. Reputation der Herstellermarke…
Mehr Infos finden Sie hier!