Steuerliches Update: Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
Ziel des KöMoG ist, dass für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eine Option zur Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz eingeführt wird.
Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen, welches mit einigen Änderungen am 21. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Das ist für die letzte Sitzung vor der Sommerpause angedacht, so dass das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist insbesondere, dass für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eine Option zur Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz eingeführt wird.
Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesellschaftern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt zu werden. Einzelunternehmen…
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