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Geplantes Auto-Abo von JLR gestoppt: Händlerverband erwirkt einstweilige Verfügung

08.06.2021 15:42 Uhr | Lesezeit: 6 min
Geplantes Auto-Abo von JLR gestoppt: Händlerverband erwirkt einstweilige Verfügung
© Foto: Jaguar Land Rover Deutschland

Eigentlich haben die Händler von Jaguar und Land Rover nichts gegen ein intelligentes Abo-Angebot für ihre Fahrzeuge. Das vom Importeur vorgelegte Modell stoppten sie allerdings per einstweiliger Verfügung, weil es gegen den Händlervertrag verstößt.

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Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 4. Juni 2021(AZ 3-14 O 34/21) das derzeit angedachte Auto-Abomodell von Jaguar Land Rover Deutschland (JLRD) per einstweilige Verfügung gestoppt. Dies geschah auf Antrag des Verbandes der deutschen Jaguar- und Land Rover Vertragspartner (VDJL). Das Gericht teilte die Auffassung des Verbandes, dass die vorgesehene Konstruktion gegen den Händlervertrag verstößt. Die für Mitte Juni geplante Einführung des Fahrzeug-Abos "Jaguar & Land Rover Subscribe" ist damit vom Tisch.

Auto-Abo verdrängt klassisches Geschäft

JLRD hatte mit "Jaguar & Land Rover Subscribe" vor, Fahrzeuge an die Leasinggesellschaft ALD zu verkaufen, die diese dann wiederum über die Fleetpool GmbH an Endkunden vermieten sollte. Die gesamte Fahrzeuglieferung wäre komplett am Handel vorbeigegangen. Laut Gericht wäre das aber ein Verstoß gegen den Händlervertrag. Dieser erlaubt zwar Direktverkäufe an überregionale Autovermieter. Auto-Aboanbieter zählen aber nicht dazu.

"Denn anders als beim klassischen Mietgeschäft, das dem Kunden kurzfristige Mobilität sichert, geht es beim Auto-Abo um langfristige Verträge und damit um die Verdrängung des dem Handel vorbehaltenen Leasing- und Finanzierungsgeschäfts", erläuterte Rechtsanwalt Uwe Brossette von der Kölner Kanzlei Osborne Clarke, die den VDJL vor Gericht vertreten hat.

Verband bietet Zusammenarbeit an

Händlervertraglich muss bei einem Abo-Modell die Lieferung über den Handel sichergestellt sein, was der Händlerverband gegenüber JLRD immer wieder betont hat. "Die vom VDJL angebotene Zusammenarbeit zur Sicherstellung einer händlervertraglich erlaubten Umsetzung wurde bedauerlicherweise vom Management ignoriert", so Brossette. VDJL-Verbandsvorstand Rolf Weinert ergänzte: "Vor dem Hintergrund großer Herausforderungen bei der Lieferfähigkeit unser Produkte zum Händler und den massiven Rückgängen der Erträge im Handel sind wir der Meinung, dass die Prioritäten im Augenblick bei JLRD nicht auf dem Ausrollen eines Abo-Konzeptes liegen dürfen." Der VDJL sei aber jederzeit bereit, sich im Dialog mit dem Importeur den Herausforderungen zu stellen.

Stellungnahme von Jaguar Land Rover

JLRD-Geschäftsführer Jan-Kas van der Stelt bedauert das Urteil des Gerichts. "Unser Ziel, mit dem Angebot von „Subscribe“ war es, jüngere Zielgruppen anzusprechen und diese für unsere Premium-Marken und somit für unseren Handel zu erschließen", sagte er auf Anfrage von AUTOHAUS. Das Verbraucherverhalten habe sich in den letzten Jahren verändert. "Nutzen statt Besitzen" - was nichts anderes sei als ein erweitertes Auto-Mietmodell/Abo - sei ein neuer Trend, dem sich Jaguar Land Rover nicht entziehen wolle. Er biete neuen Zielgruppen die Möglichkeit, erste Erfahrungen mit den Premium-Marken zu machen. Das Abo-Modell "Subscribe", das zunächst ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt sei, binde den Handel durch die Auslieferung der Fahrzeuge ein, betonte van der Stelt. 

Hintergrund und Auswirkungen auf die Autobranche

Fast alle Händlerverträge in der Automobilbranche legen den Vertragshandel als den vordringlichen Absatzkanal der Hersteller und Importeure fest. Die mit dem Vertrieb der Automobile verbundenen Investitionen der Händler in die Autohäuser und deren Ausstattung gehen in die Milliarden. Alleine der Jaguar und Land Rover-Handel hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als 180 Millionen Euro in den Markenauftritt der englischen Traditionshersteller investiert. Die Händlerverträge stellen sicher, dass die Gewinnchancen der Händler, die zur Erwirtschaftung dieser Investitionen notwendig sind, nicht durch Direktgeschäfte der Hersteller und Importeure ausgehöhlt werden. Nur in engumgrenzten Ausnahmefällen sind Direktverkäufe an Endkunden zulässig. Hierzu zählen die Abo-Verträge nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt nicht. Zulässig sind solche Produkte nur, wenn der Handel in die Lieferung einbezogen wird.

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