Fristen-Lösung
Hinweispflichten E Urteile zur präziseren Beratungspflicht zu Wartungsintervallen bei GW-Verkauf oder
Inspektion. Autohaus Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Für jeden Fall eines Gebrauchtwagenverkaufes oder einer beauftragten Inspektion gehört es zum geringsten Standard, die Betriebsflüssigkeiten wie auch die Bremsen und Reifen zu überprüfen, das Datum des letzten Ölwechsels festzustellen sowie insbesondere auch den Zahnriemen in Augenschein zu nehmen und dessen letzten Austausch zu überprüfen. Gerade ein verschlissener Zahnriemen kann zu einem kapitalen Motorschaden und zu nicht abschätzbaren Kosten führen. In der Praxis kommt es nicht allzu selten vor, dass sich ein Kunde schon kurz nach dem Kauf oder nach einer Inspektion wegen eines gerissenen Zahnriemens an das Autohaus wendet und Schadensersatz verlangt. Zur Begründung wird vom Kunden hierbei angegeben…
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