Im Rechtsstreit um die neuen Händler- und Serviceverträge hat FCA Germany einen wichtigen Sieg errungen. Wie der Importeur am Dienstag mitteilte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Kündigung der Alfa Romeo- und Fiat/Fiat Professional-Händlerverträge sowie der Alfa Romeo-, Fiat/Fiat Professional- und Jeep-Serviceverträge für wirksam erklärt (Urteil vom 22. Dezember 2015; Az. 11 U 25/15). Es hob damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt auf.
Vor zwei Jahren hatte Fiat nur wenige Wochen alte Kontrakte mit Wirkung zum 28. Februar 2016 gekündigt. Dagegen klagte ein Händler und Vorstandsmitglied des Fiat-Partnerverbands – zunächst mit Erfolg. Das LG Frankfurt erklärte die Kündigungen aller Verträge "wegen des Verstoßes gegen Treu und Glauben" für ungültig (Az: 3-08 O 113/14).
Das Berufungsgericht folgte kurz vor Weihnachten jedoch der Auffassung des Importeurs. Der Kartellsenat des OLG habe allen Angriffspunkten des klagenden Händlers eine "klare und unmissverständliche Absage" erteilt, betonte FCA. Es habe zudem festgestellt, dass die Kündigung nicht treuwidrig sei und keine unzulässige Rechtsausübung darstelle. Eine Revision gegen die Entscheidung sei nicht zugelassen worden, hieß es.
FCA sieht damit den Weg frei für das neue Vertriebsnetz: "Wie geplant kann zum 29. Februar 2016 auf das neue Vertriebssystem gesetzt und die angestrebte Neupositionierung der Marken Alfa Romeo und Jeep, Fiat und Abarth sowie Fiat Professional weiter vorangetrieben werden", so ein Unternehmenssprecher. Zu Jahresbeginn würden den Händlern die detaillierten Aktionspläne und Zielsetzungen für alle Konzernmarken auf Regionalveranstaltungen in Augsburg, Essen und Hannover präsentiert. Diese Treffen seien ausgebucht. (rp)