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Kartellamtsverfahren: Fauler Kompromiss

09.11.2015 06:00 Uhr
Bundeskartellamt
© Foto: Oliver Berg dpa/lnw

Händler dürfen mit Neuwagen-Online-Plattformen zusammenarbeiten. Das haben die Hersteller Ford und Opel in den letzten Wochen ihren Partnern geschrieben. Es bleiben viele Fragezeichen.

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Ford und Opel haben in den letzten Wochen ihren Händlern ausdrücklich die Zusammenarbeit mit Neuwagen-Online-Plattformen ohne Bonusverlust erlaubt. Damit erfüllten sie Vorgaben des Bundeskartellamts. Beide haben in ihren Briefen an ihre Händlernetze mit der Kartellbehörde abgestimmte Formulierungen benutzt und sich darauf bezogen, dass die Neuwagenportale vom Endkunden als Vermittler beauftragt werden. Die Wettbewerbshüter waren tätig geworden, weil sie das Risiko sahen, dass die Hersteller mit ihren Internetstandards den Online-Kanal einschränken oder sogar ausschließen. Anfang Mai hatte die Behörde deshalb ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die kartellrechtliche Zulässigkeit der Internetstandards von Ford, Opel und Peugeot/ Citroen zu prüfen. Die ersten beiden Ergebnisse waren nun die genannten Briefe.

Widersprüche in der Grundannahme

Viel klarer sind die Dinge aber seit der…

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