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FInanzen: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung

21.04.2025 08:05 Uhr
Buchhaltung
© Foto: Thapana Onphalai / iStock / Getty Images

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ermöglicht es Grundstücksunternehmen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags vorzunehmen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.

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Kurzfassung
1. Eine der Möglichkeiten zur hundertprozentigen Minderung der Gewerbesteuer ergibt sich für Grundstücksunternehmen aus der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG.
2. Eine erweiterte Kürzung ist jedoch dann nicht gegeben, wenn das Grundstücksunternehmen den gesamten Grundbesitz im Laufe des Erhebungszeitraums veräußert, das Unternehmen aber fortbesteht und nur noch nicht begünstigten Tätigkeiten nachgeht.
3. Nach dem vom BFH zu entscheidenden Fall ist auf jeden Fall eine Veräußerung zu Beginn des 31.12. für eine Anerkennung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags schädlich.

Es gibt einige interessante steuerliche Gestaltungen. Eine Möglichkeit zur Minderung der Gewerbesteuer ergibt sich aus § 9 Nr. 1 GewStG. Nach dieser Vorschrift können beispielsweise reine Grundstücksunternehmen eine hundertprozentige Gewerbesteuerentlastung erreichen.

§ 9…

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