Wer ist zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verpflichtet?
Alle Unternehmen, die "Nicht KMU" sind, waren verpflichtet, ein Energieaudit bis Ende 2015 durchzuführen.
Welche Firmen sind "Nicht KMU"?
1. Alle unabhängig vom Umsatz, die mehr als 250 Personen beschäftigen
2. Bei weniger als 250 Beschäftigten sind die Kriterien: mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Werden Beteiligungen eingerechnet?
- Unter 25 Prozent muss nichts addiert werden.
- Partnerunternehmen mit einer Beteiligung von 25 bis 50 Prozenz: Hier sind Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme anteilig zu den Zahlen des Basisunternehmens zu addieren.
- Verbundene Unternehmen mit mehr als 50 Prozent Beteiligung: Hier sind Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme zu 100 Prozent zu den Zahlen des Basisunternehmens zu addieren
Aufgrund der vielen Übernahmen in der Kfz-Branche ist zu beachten, dass sich der Status "KMU" oder "Nicht KMU" erst nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren ändert. Dann ist aber ein Energieaudit zwingend erforderlich.
Wie viele Betriebe einer Firmengruppe müssen auditiert werden?
Da es sich um vergleichbare, repräsentative Standorte handelt, gilt das Multi-Site-Verfahren: Die Anzahl der zu untersuchenden Betriebe wird errechnet aus der Wurzel der Betriebe aufgerundet auf die nächste ganze Zahl.
Wird die Durchführung kontrolliert und gibt es Strafen?
Ja, Kontrollen werden durchgeführt. In einem Losverfahren wurden bereits mehrere meiner Kunden aufgefordert, den Nachweis zu führen, dass das Energieaudit rechtzeitig und vorschriftsgemäß durchgeführt wurde. Nach meiner Erfahrung erstreckte sich dies bisher auf namensgleiche Unternehmen, verstärkt werden jetzt Unternehmen mit verschiedenen Namen der Firmen kontrolliert.
Bei Nichteinhaltung oder Verschleierung der "Nicht KMU"-Eigenschaft werden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt.
Wann wird ein Wiederholungsaudit fällig?
Spätestens vier Jahre nach dem ersten Audit ist ein Wiederholungsaudit im selben Umfang durchzuführen. Ein Vorteil der vergleichbaren Betriebe ist, dass beim Wiederholungsaudit andere Standorte ausgewählt werden dürfen bzw. müssen.
Fazit:
Natürlich bedeutet das Energieaudit einen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Wenig Sinn machen auch aufgeblähte Berichte mit vielen Seiten Statistik und allgemeinen Zahlen. Mindestens ein Drittel der Berichtsseiten sollten Verbesserungsvorschläge mit Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, einschließlich der Machbarkeit von BHKW- und Photovoltaikanlagen, sowie der vielfältigen Zuschussmöglichkeiten der KfW und BAFA beinhalten. Das wahre Ziel sollte sein, die Energiekosten des Unternehmens massiv zu senken.
Erich Koller ist beratender Ingenieur und Energieauditor. Er hat bereits über 300 Kfz-Betriebe beraten. Kontakt: erko@energie-effektiv.com