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Sachmängelhaftung: Druckmittel Transportkostenvorschuss

06.06.2017 06:00 Uhr

Neue Masche: Bei Mängelbehebungsverlangen fordern Kunden bzw. deren Anwälte gleich einen Transportkostenvorschuss.

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In der Praxis häufen sich zuletzt die Fälle, in denen pfiffige Anwaltskollegen Mängelbehebungsverlangen ihrer Mandantschaft aus Neu- oder Gebrauchtwagenkaufverträgen mit der Aufforderung verbinden, vorab erhebliche Beträge als Vorschuss für die Fahrzeugverbringungskosten zu überweisen. Dies betrifft insbesondere Fälle mit großer Distanz zwischen dem Wohnsitz des Käufers und dem Geschäftssitz des Verkäufers. Durchgesetzt werden soll damit das Anliegen des Kunden, die gewünschte Reparatur möglichst bei ihm vor Ort auf Kosten des Verkäufers vornehmen lassen zu können. Tatsächlich geschuldet werden solche Vorschussbeträge nicht und es kann allenfalls in Ausnahmefällen über das Bestehen einer Anspruchsgrundlage diskutiert werden.

Die Fälle

Meist geht es um Gebrauchtfahrzeuge, die per Internet einen Käufer mit Wohnsitz in größerer Entfernung gefunden haben, also beispielsweise um einen…

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