Aus der Praxis: Diesel-Skandalmotoren können GW-Handel Ärger machen
Auch vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge mit Update sind aktuell wieder gefragt. Es empfiehlt sich eine Abklärung vor dem Verkauf und die Berücksichtigung im Kaufvertrag.
Das Diesel-Thema mit den verbotenen Abschalteinrichtungen ist in der Rechtsprechung immer noch nicht vollständig aufgearbeitet. Vieles wurde bereits entschieden und die großen Linien sind von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gezogen. Gleichwohl gibt es weiterhin immer wieder neue Entscheidungen zu Detailfragen. Auch die Verjährungsfristen haben die Prozesswellen nicht wie erwartet abklingen lassen, nachdem der BGH im Februar dieses Jahres mit zwei Urteilen im Fall der sittenwidrigen Schädigung einen bereicherungsrechtlichen Anspruch der geschädigten Autokäufer gegen den Hersteller auf Herausgabe des erlangten Kaufpreises bestätigt hat (BGH Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Faktisch können Klagewillige ihre Ansprüche gegen den Hersteller auf Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung damit innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren…
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