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Gerichtsverfahren: Die Natur als klagende Prozesspartei?

02.09.2024 08:04 Uhr
Urteil
© Foto: 3M - stock.adobe.com

Das Landgericht Erfurt spricht in einem Verfahren im sogenannten Diesel-Abgasskandal der Natur als solcher erstmals prozessrelevante eigene Rechte zu.

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Seit bald zehn Jahren sind die deutschen Gerichte mit Prozessen im Diesel-Abgasskandal beschäftigt. Nach vielfachen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren ebenso vielfache Aspekte beleuchtet und ausgeurteilt worden. In der Folge hatten sich die Dieselprozesse zu einem gewissen Standard entwickelt - wirklich "Neues" war nicht in Sicht. Mit seinem durchaus aufsehenerregenden Urteil vom 2. August 2024 (Az. 8 O 1373/21) stößt das Landgericht (LG) Erfurt allerdings ein neues Tor in der rechtlichen Betrachtungsweise auf. Der Urteilsausspruch als solcher - die Verurteilung des Fahrzeugherstellers zum Schadensersatz - weicht letztlich nicht von anderen gleich gelagerten Urteilen ab und ist insoweit nichts Besonderes. Neuland wird allerdings in der Urteilsbegründung betreten, in welcher der Natur als solcher prozessrelevante Eigenrechte…

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