Kartell- und Zivilrecht: Die Grenzen des Direktvertriebs
Derzeit gibt es eine Tendenz der Hersteller, Direktvertriebsrechte auszuweiten. Doch dafür gibt es rechtliche Grenzen.
Direktvertriebsvorbehalte zugunsten der Hersteller gehören zum Standard im Kfz-Vertrieb und sind in vielen Händlerverträgen zu finden, in der Regel mit einer finanziellen und organisatorischen Einbindung des Handels und/oder beschränkt auf bestimmte Kundengruppen. Derzeit erkennen wir jedoch eine klare Tendenz der Hersteller, diese Direktvertriebsrechte deutlich auszuweiten. Es scheint so, als wollten sie das als Vorstufe für die Einführung eines Agenturmodells nutzen. Das geht teilweise so weit, dass ein Hersteller sich das Recht einräumt, ausnahmslos alle Endkunden sowohl online als auch im stationären Verkauf zu beliefern. Hinzu kommt, dass es meist an einer…
Mehr Infos finden Sie hier!