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Steuerrecht: Der Elektro-Irrsinn

05.03.2018 06:00 Uhr
Steuerrecht: Der Elektro-Irrsinn

Die Politik will E-Autos fördern. Doch die steuerlichen Regeln sind kompliziert, die Verwaltung lässt sich immer neue Details einfallen.

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Glaubt man den Ankündigungen der Hersteller, ist der Siegeszug der Elektroautos nicht mehr aufzuhalten. Als praktischer Nachteil gilt derzeit jedoch unter anderem noch, dass der Tankvorgang deutlich länger dauert als bei Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor. Daher muss man sich als Fahrer eines Elektrofahrzeugs sicherlich auf längere Pausen einstellen. Doch auch aus steuerlichen Gründen muss man sich auf andere Gewohnheiten und Regeln einstellen.

Nur grundsätzlich gleiche steuerliche Regeln wie bei herkömmlichen Autos

Andere steuerliche Regeln für Elektrofahrzeuge (oder extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) gelten insbesondere immer dann, wenn diese Fahrzeuge von einem Unternehmer selbst genutzt werden. Zudem gibt es auch Besonderheiten, wenn das Elektro-Fahrzeug und/oder der zur Betankung notwendige Strom den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wird. Denn dann muss stets…

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