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Agenturvertrieb: Das neue Konzept der EU-Kommission

23.08.2021 17:00 Uhr
EU-Kommission
© Foto: picture alliance / Daniel Kalker / dpa

Die EU-Kommission hat am 9. Juli ihren Vorschlag für die neue Vertikal-GVO vorgelegt. Darin steht, wie sich die Behörde zukünftig die Rahmenbedingungen für den Autovertrieb vorstellt.

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von Uwe Brossette

Die EU-Kommission hat am 9. Juli 2021 ihren Vorschlag für die neue Vertikal-GVO vorgestellt. Die Vertikal-GVO ist immens wichtig für die Autobranche. Denn sie enthält die Voraussetzungen, unter denen die in den Händlerverträgen enthaltenen Absprachen zwischen Hersteller und Händler ausnahmsweise kartellrechtlich erlaubt sind. Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) läuft am 31. Mai 2022 aus, so dass eine Erneuerung nunmehr erforderlich ist. Parallel veröffentlichte die Kommission ihre erläuternden Guidelines zum GVO-Entwurf. Diese Leitlinien enthalten sehr klare Angaben zur Anwendung und Handhabung der GVO in der Kartellpraxis und damit sehr wichtige Verhaltensregeln, um im Vertrieb nicht mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten.

"Echtes" Agentursystem?

Mit Spannung erwartet wurden insbesondere die Ausführungen der Kommission, unter welchen Voraussetzungen die Hersteller zukünftig mit ihren Vertriebspartnern Agenturverhältnisse eingehen können, die von sämtlichen Beschränkungen des Kartellrechts befreit sind. Das ist insoweit wichtig, da nur bei sogenannten "echten" Agentensystemen die Hersteller zum Beispiel die Preise kontrollieren, Gebiete vergeben oder die Kundengruppen lenken können (z. B. im Online-Vertrieb). Für die sogenannten "unechten" Agentursysteme gelten hingegen auch weiterhin dieselben Einschränkungen des Kartellrechts, die auch den Händlervertrieb bestimmen.

Keine kaufmännischen Risiken

Die von der Kommission eingeschlagene Marschrichtung in Sachen "echter" Agentur ist dabei sehr klar: Die Befreiung von den engen Grenzen des Kartellrechts kommt nur dann in Betracht, wenn...

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