CECRA / Warum eine kfz-spezifische GVO nach 2010 für den Automobilvertrieb unabdingbar istNatürlicher Korridor
Von Prof. Dr. Jürgen Creutzig
Prof. Dr. Jürgen Creutzig, Präsident des Verbands des Europäischen Kraftfahrzeuggewerbes (CECRA), Brüssel, über die Gestaltung der Kräfteverhältnisse nach 2010:
Am 31. Mai 2010 läuft die derzeitige Kfz-GVO 1400/2002 – die rechtliche Basis für den gesamten Automobilvertrieb in der EU – automatisch aus. Damit stellt sich die Frage: Was kommt im Anschluss da- ran? Welche Regelung tritt an die Stelle des heutigen "Grundgesetzes des europäischen Automobilvertriebs"? Die Antwort ist umso dringlicher, als nicht nur die Automobilhersteller Klarheit haben müssen. Denn sie planen langfristig – d.h. sie sollten es –, insbesondere hinsichtlich der Struktur ihrer Vertriebsnetze. Auch alle rund 330.000 Unternehmen des Kfz-Gewerbes in der EU, die sämtlich durch CECRA…
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