Von Doris Plate
Direktvertrieb von Herstellern ist vielen Händlern ein Dorn im Auge. Auch Antje Woltermann, die beim deutschen Kfz-Gewerbeverband ZDK die Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen führt und als Cecra-Vizepräsidentin auf europäischer Ebene aktiv ist, sieht die Möglichkeit von Herstellern zum Direktvertrieb sehr kritisch. "Das ist ja kein neues Thema. Die Diskussion bezüglich des Internetvertriebs hat es beispielsweise bei der Diskussion der BMW-Verträge im Jahr 2013 auch schon gegeben", teilt sie auf Anfrage von AUTOHAUS mit.
"Die geltende Vertikal-GVO hilft uns in dieser Hinsicht leider nicht weiter", bedauert die Expertin. "Auch die EU-Kommission geht seit langem davon aus, dass Direktverkäufe des Lieferanten vom Grundsatz her zulässig sind. Unmittelbar ergibt sich das bereits aus Artikel 4 b (i), der u.a. von Verkäufen handelt, die der Anbieter sich selbst vorbehalten hat." Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) enthält unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp Regelungen für vertikale Bindungen und gilt grundsätzlich für Waren und Dienstleistungen aller Wirtschaftsbereiche und -stufen.
Vertreter des europäischen Kfz-Gewerbeverbandes Cecra hätten in der Vergangenheit immer wieder mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission über ein Verbot des Direktvertriebs gesprochen und dabei u.a. auf die rechtlichen Regelungen in vielen Staaten der USA verwiesen. "Leider hat man uns vor etwas über einem Jahr sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass man derartige Regelungen als nicht mehr zeitgemäß erachte und damit in der EU sicherlich nicht einführen werde", so Woltermann.
Sie empfiehlt deshalb in der Diskussion mit denjenigen Herstellern, die sich weitgehende Direktvertriebsvorbehalte einräumen wollen, auf betriebswirtschaftliche Argumente zurückzugreifen.
Rainer