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Wahlrechte Im Sachmängelhaftungsrecht: Bindend oder nicht?

04.06.2018 06:00 Uhr

Eine aktuelle Entscheidung des BGH zur Bindung eines Kunden an die erklärte Minderung gibt Anlass, die Wahlrechte im System der Sachmängelhaftung und ihre Auswirkungen für die Praxis anhand der Rechtsprechung zu erläutern.

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Das Sachmängelhaftungsrecht ist filigran. Im Grundsatz gilt, dass der Käufer bei mangelbehafteter Ware in "Stufe 1" erst einmal nur Nacherfüllung verlangen kann mit dem Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung jedoch verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wünscht der Käufer eines Neufahrzeuges wegen behebbarer technischer Probleme die Lieferung eines anderen, ausstattungsgleichen Neufahrzeuges, kann der Händler ihn also auf die Reparatur verweisen. Ist aber auch die Reparatur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, darf auch diese abgelehnt werden. Der Kunde seinerseits kann die Nacherfüllung nur ablehnen, wenn sie ihm aus besonderen Gründen unzumutbar ist.

Wird die Nacherfüllung abgelehnt, nicht erbracht oder ist sie in der Regel mit zwei Reparaturversuchen nicht erfolgreich, kann…

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