Abgasmanipulation: BGH urteilt zum Thermofenster
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen der Annahme eines sittenwidrigen Handelns auf Seiten der Hersteller.
Für die Händler besitzt die Thematik der Dieselverfahren weiterhin Relevanz im Bereich eigener Sachmängelhaftung und im Bereich der Prozessverfahren, in denen sie neben den Herstellern auf Rückabwicklung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden mit der (unzutreffenden) Behauptung, sie müssten sich als Teil des Vertriebssystems unlauteres Handeln des Herstellers per se zurechnen lassen. Die Bestimmung der eigenen Rechtsposition ist zum Teil auch davon abhängig, welche Ansprüche die Gerichte den Kunden gegen den Hersteller geben.
Im Fokus der Dieselprozesse steht bekanntlich seit Längerem nicht mehr nur VW. Für die dort zum Einsatz gelangte "Umschaltlogik" hatte sich der BGH insbesondere mit seinem Urteil vom 25.5.2020 (Az. VI ZR 252/19) ja bereits klar positioniert und entschieden, dass bei Erschleichen der Typ-Genehmigung durch arglistige Täuschung der Behörden mit dem Vertrieb der…
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